Die Arbeit auf der Konferenz

Die Abläufe von MUNBW und MUN-SH sind in der Geschäftsordnung geregelt. Sie gibt einen klar strukturierten Rahmen vor. Sie bestimmt bespielsweise, wer wann und wie lange Reden halten darf und wie Änderungen an dem gerade vom Gremium bearbeitenden Resolutionsentwurf vorgenommen werden können. Dieser Rahmen ermöglicht es Ihnen, jederzeit zu überblicken, an welcher Stelle des Verfahrens sich Ihr Gremium gerade befindet.

Geschäftsordnung

Legen Sie sich, bevor Sie beginnen, die folgenden Abschnitte durchzugehen, am besten unsere Ablaufübersicht zur Seite:

Ablaufübersicht

Nun erklären wir Ihnen, wie eine Sitzung bei MUNBW und MUN-SH abläuft, wie Ihre Arbeit auf der Konferenz aussehen kann und was Sie in den Debatten beachten sollten.

Anmerkung für NGOs:

Sie vertreten eine NGO? Für Sie haben wir zusätzlich eine ganze Spezialseite eingerichtet:

Als NGO auf der Konferenz

Los geht’s! Vor Beginn jeder Sitzung stellt der Vorsitz die Anwesenheit fest.

Anwesenheit

Ihre Anwesenheit ist die Grundlage für den Erfolg von MUNBW und MUN-SH. Bedenken Sie, dass Sie nur dann Ihre Rede-, Antrags- und Stimmrechte wahrnehmen können, wenn Sie als anwesend eingetragen sind. Sollten Sie also erst nach der Feststellung der Anwesenheit erscheinen, müssen Sie sich zunächst schriftlich beim Vorsitz entschuldigen und Ihre Verspätung schriftlich begründen. Erst dann gelten Sie als anwesend. Auch NGO-Vertreter*innen dürfen erst reden und Anträge stellen, wenn sie sich beim Vorsitz angemeldet haben.

Mehr zu Ihren Pflichten als Diplomatinnen und Diplomaten und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft erfahren Sie hier:

Diplomatischer Kodex

Nach der Feststellung der Anwesenheit eröffnet der Vorsitz den Tagesordnungspunkt (TOP) mit einem Regionalgruppentreffen.

Regionalgruppentreffen

Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind in fünf geopolitische Gruppen unterteilt, den sogenannten “Regionalgruppen”. Diese kommen zu Beginn jedes TOPs zusammen, um sich über Positionen und Interessen zum TOP auszutauschen.

Die Koordination der Treffen erfolgt durch Sie, die Delegierten, selbst. Sie können jederzeit weitere Regionalgruppentreffen ansetzen, etwa im Rahmen einer informellen Sitzung oder während der Pausen.

Eine Regionalgruppe muss keinesfalls eine einheitliche Position formulieren. Das Ergebnis eines Treffens kann auch sein, dass sich die Mehrheit der Regionalgruppe für etwas ausspricht, einzelne Staaten der Regionalgruppe jedoch eine andere Meinung im Gremium vertreten. In jedem Fall werden die Ergebnisse nach Ende des Treffens von einer Sprecherin oder einem Sprecher im Gremium vorgestellt.

Nach dem Regionalgruppentreffen eröffnet der Vorsitz die Allgemeine Debatte zum Tagesordnungspunkt. Die Allgemeine Debatte ist Teil der offiziellen Debatten.

Debatten

Die Debatten bieten Ihnen als Delegierten und NGO-Vertreter*innen über den gesamten Sitzungsverlauf mehrmals die Gelegenheit vor dem gesamten Gremium – häufig in Anwesenheit von der Presse und anderen Beobachtern – Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt zu halten und Fragen zu Reden anderer Delegierter zu stellen oder Kurzbemerkungen dazu abzugeben. Ein direkter Dialog zwischen den Staaten ist nicht vorgesehen, alle Kommunikation läuft über den Vorsitz.

In der Allgemeinen Debatte wird der TOP in seiner gesamten Bandbreite besprochen. Typischerweise stellen Sie hier die allgemeine Position Ihres Landes oder Ihrer Organisation vor, werben für Arbeitspapiere oder drücken Unterstützung oder Missfallen für die Ideen anderer Staaten aus. Diese erste Rede können Sie bereits im Vorfeld auf Grundlage Ihres Positionspapiers vorbereiten. Fragen und Kurzbemerkungen kommen mit den ersten Redner*innen meist ganz von alleine auf.

Redebeiträge & Fragen und Kurzbemerkungen

Wenn Sie Ihr Länderschild heben, werden Sie vom Vorsitz auf die entsprechende Redeliste gesetzt. Der Vorsitz erteilt das Rederecht. Während Ihrer Reden erheben Sie sich. Die Redezeit für Redebeiträge sowie Fragen oder Kurzbemerkungen ist begrenzt.

Nach Ihrer Rede haben die anderen Delegierten und NGO-Vertreter*innen die Möglichkeit, Fragen oder Kurzbemerkungen zu formulieren. Dafür steht weniger Zeit zur Verfügung als zu dem Redebeitrag. Als Redner*in können Sie auf die Frage oder Kurzbemerkung kurz erwidern. Sie oder der Vorsitz können die Anzahl der Fragen oder Kurzbemerkung jederzeit beschränken.

Wenn Sie zu einer Rede eine Frage stellen oder eine Kurzbemerkung abgeben möchten, heben Sie Ihr Länderschild und geben zusätzlich ein Handzeichen. Der Vorsitz wird Sie in diesem Fall auf die entsprechende Redeliste setzen.

Die Redezeit beträgt am Anfang eines Sitzungsblocks immer 90 Sekunden für Redebeiträge und 30 Sekunden für Fragen oder Kurzbemerkungen, kann aber jederzeit durch einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsordnung geändert werden.

Geht es in der formellen Debatte einmal nicht weiter, gibt es die Möglichkeit einer informellen Sitzung.

Informelle Sitzungen

Informelle Sitzungen dienen dazu, sich direkt und außerhalb der formellen Debatte zum TOP auszutauschen. Hier ergreifen Sie selbst die Initiative, der Vorsitz hat Pause. Informelle Sitzungen sind zeitlich begrenzt, ihre maximale Dauer sind 30 Minuten. Entweder werden sie vom Vorsitz einberufen oder von Ihnen selbst beantragt.

Die ersten informellen Sitzungen finden in der Regel im Rahmen der allgemeinen Debatte statt: Hier können Sie für Ihr Arbeitspapier werben, es in Rücksprache mit anderen Delegierten anpassen, Unterstützerstimmen sammeln und es beim Vorsitz einreichen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wird nur das Arbeitspapier mit den meisten Unterstützerstaaten behandelt, daher sollten Sie entweder versuchen, für Ihr Arbeitspapier viele Unterstützer zu finden oder Arbeitspapiere anderer Delegierter unterstützen, die Ihren Interessen am ehesten entsprechen.

Wenn Sie eine informelle Sitzung einberufen möchten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag.

Anträge

Es gibt bei MUNBW und MUN-SH zwei Arten von Anträgen, die Sie in der Debatte gebrauchen.

Persönliche Anträge erlauben es Ihnen, ein persönliches Interesse wahrzunehmen, wie zum Beispiel eine Frage zur Geschäftsordnung zu stellen oder eine Bitte zur Sitzungsorganisation zu äußern. Persönliche Anträge stellen Sie, indem Sie aufstehen, Ihr Länderschild gut sichtbar vor sich halten und die noch freie Hand heben.

Anträge an die Geschäftsordnung ermöglichen es hingegen, das Verfahren im Gremium zu beeinflussen. Sie können zum Beispiel eine informelle Sitzung beantragen oder die Redezeit ändern. Einen Antrag an die Geschäftsordnung stellen Sie, indem Sie aufstehen und Ihr Länderschild für den Vorsitz gut sichtbar vor sich halten – gegenüber eines persönlichen Antrags lassen Sie also nur die zusätzliche Hand weg.

Alle Anträge finden Sie sowohl in der Geschäftsordnung als auch in folgender Übersicht:

Antragsübersicht

Dieser Übersicht können Sie außerdem entnehmen, ob Ihr Vorsitz oder das Gremium über einen Antrag entscheidet, welche Mehrheiten zur Annahme eines Antrags erforderlich sind und welche Anträge NGO-Vertreter stellen können. Diese Antragsübersicht werden Sie bei MUNBW und MUN-SH auch noch einmal in gedruckter Form erhalten.

Sofern die Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorsieht, wird über Anträge im Gremium abgestimmt.

In der allgemeinen Debatte entstehen in der Regel mehrere Arbeitspapiere, die die verschiedenen Positionen im Gremium widerspiegeln. Um weiter behandelt zu werden, müssen Arbeitspapiere zusammen mit einer Liste ihrer Unterstützer in digitaler Form beim Vorsitz eingereicht werden. Wenn Sie ein Arbeitspapier unterstützen möchten, unterschreiben Sie es immer unter Angabe Ihres Ländernamens. NGO-Vertreter*innen dürfen zwar für ein Arbeitspapier werben, dürfen es jedoch nicht offiziell unterstützen. Beachten Sie: Einmal eingereicht, können nur die Absätze des operativen Abschnitts noch verändert werden – die Absätze in der Präambel hingegen nicht. Sobald eingereicht, werden die eingereichten Arbeitspapiere zur formellen Korrektur an das Sekretariat gesandt.

Wenn die allgemeine Debatte zum TOP endet, werden die drei Arbeitspapiere mit den meisten Unterstützerstaaten zu Resolutionsentwürfen. Sie werden verlesen und vorgestellt und in einer weiteren Debatte miteinander verglichen. Zum Ende dieser Debatte gibt Ihnen der Vorsitz noch einmal die Möglichkeit, Ihre Unterstützung der Papiere zu überdenken. Danach wird der Resolutionsentwurf mit den meisten Unterstützern behandelt.

Die Behandlung des Resolutionsentwurfs beginnt mit einer Debatte zum Resolutionsentwurf. Hier bewerten Sie den Status-Quo des Entwurfs, Sie stellen Pros und Cons heraus und nehmen Stellung zu seinen Inhalten. Auch hier haben Sie wieder die Möglichkeit, informelle Sitzungen zu beantragen, etwa um Änderungsanträge auszuarbeiten.

Änderungsanträge

Änderungsanträge geben Ihnen die Möglichkeit, den operativen Abschnitt eines Resolutionsentwurfs zu verändern. Sie können den Wortlaut eines operativen Absatzes ändern, einen operativen Absatz streichen, einen hinzufügen oder die Reihenfolge der operativen Absätze ändern. Diese Anträge stellen Sie durch Ausfüllen eines kleinen Formulars, das Sie beim Vorsitz erhalten und dort auch einreichen. Um einen Änderungsantrag stellen zu können, brauchen Sie allerdings die Unterstützung von mindestens einem Zehntel der anwesenden Delegierten Ihres Gremiums.

Nach der Debatte zum Resolutionsentwurf folgt zu jedem operativen Absatz eine Debatte, in der Sie zu seinen Inhalten Stellung nehmen können. Anschließend werden jene Änderungsanträge behandelt, die eine Textänderung oder gar eine Streichung vorsehen. Nachdem auf diese Weise alle operativen Absätze behandelt wurden, werden jene Änderungsanträge behandelt, die das Hinzufügen neuer Absätze vorsehen und anschließend solche, welche die Reihenfolge der operativen Absätze ändern möchten. Abschließend wird über den Resolutionsentwurf in seiner veränderten Form debattiert. Dann wird über jeden einzelnen operativen Absatz abgestimmt. Am Schluss wird mündlich über den gesamten Resolutionsentwurf abgestimmt.

Abstimmungen

An einer Abstimmung beteiligen sich alle als anwesend eingetragenen Delegierten (NGO-Vertreter*innen haben kein Stimmrecht), die sich zu Beginn einer Abstimmung im Gremium befunden haben. Sie können mit Pro oder Contra stimmen oder sich enthalten. Wenn über einen Antrag an die Geschäftsordnung abgestimmt wird, ist eine Enthaltung unzulässig.

Grundsätzlich ist für eine Abstimmung eine einfache Mehrheit notwendig, das heißt, es muss mehr Pro- als Contra-Stimmen geben. Bei Abstimmungen zu inhaltlichen Fragen, wie z.B. einem Änderungsantrag, bei denen man sich enthalten darf, ist zusätzlich eine gültige Abstimmung notwendig, d.h., dass die Anzahl der Pro- oder Contra-Stimmen gemeinsam größer sein muss als die Anzahl der Enthaltungen. Wenn über einen Resolutionsentwurf abgestimmt wird, ist eine absolute Mehrheit erforderlich, das heißt, Sie brauchen mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen und Enthaltungen zusammen.

Vor einer Abstimmung wird der Vorsitz in der Regel feststellen, ob Konsens im Gremium besteht. Eine formelle Abstimmung gibt es dann nur, wenn ein Delegierter Einspruch erhebt, indem er aufsteht, sein Länderschild hebt und „Einspruch!“ ausruft. Wenn niemand Einspruch erhebt, hat das Gremium einstimmig für den Antrag gestimmt.

Erhält der Resolutionsentwurf in der Abstimmung keine Mehrheit, wird im Gremium der nächste Resolutionsentwurf behandelt – also der, der am Anfang die zweitmeisten Stimmen bekommen hatte. Erhält er jedoch die notwendige Mehrheit, wird er bei einem übergeordneten Gremium (z.B. GV, WiSo oder SR) zu einer Resolution. Dann ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Bei einem untergeordneten Gremium (z.B. die Hauptausschüsse) hingegen handelt es sich dann um einen sogenannten verabschiedeten Resolutionsentwurf.

munbw2016_sr-14Dieser muss, bevor er eine endgültige Resolution ist, noch vom übergeordneten Gremium “abgesegnet” werden. Das untergeordnete Gremium entsendet dazu eine*n Pro- und Contra-Redner*in in das übergeordnete Gremium.

Ist Ihre Delegation auch im übergeordneten Gremium vertreten, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihren dort anwesenden Delegierten abstimmen. Dieser kann in seinem Gremium bereits für den Resolutionsentwurf Ihres Gremiums werben oder auf dessen Defizite hinweisen. Sie können im übergeordneten Gremium auch gerne in Kontakt zu Delegierten treten, die derselben Regionalgruppe angehören wie Sie oder die ähnliche Interessen vertreten.

Im übergeordneten Gremium wird der verabschiedete Resolutionsentwurf zunächst verlesen. Anschließend halten Pro- und Contra-Redner*in ihre Plädoyers – für oder gegen die Verabschiedung des Entwurfs. Die Delegierten des übergeordneten Gremiums können dann Fragen an Pro- oder Contra-Redner*in stellen. Außerdem können sie beantragen, dass der Resolutionsentwurf zur Überarbeitung an das untergeordnete Gremium zurückgeschickt wird.

Abschließend wird über den gesamten Resolutionsentwurf mündlich abgestimmt. Wird dieser vom übergeordneten Gremium angenommen, wird er zu einer Resolution. Lehnt das übergeordnete Gremium den verabschiedeten Resolutionsentwurf jedoch ab, fährt das untergeordnete Gremium mit dem nächsten Resolutionsentwurf zum TOP fort. Hat das übergeordnete Gremium zuvor einen Antrag auf Zurückschicken des Resolutionsentwurfes angenommen, wird über den Resolutionsentwurf nicht mehr abgestimmt. Stattdessen hat das untergeordnete Gremium den zurückgeschickten Resolutionsentwurf erneut zu behandeln und hierbei die vom übergeordneten Gremium gewünschten Änderungen umzusetzen.

Geschafft!

Wir freuen uns , dass Sie es bis hier durchgehalten haben. Falls Sie nun noch immer nicht genug haben oder sich das ganze noch einmal en detail erklären lassen möchten, legen wir Ihnen unsere Einführung in die Geschäftsordnung ans Herz. Außerdem würden wir uns sehr über Ihre Anwesenheit auf den Teilnahmevorbereitungstreffen freuen.

Einführung in die Geschäftsordnung

Teilnahmevorbereitungstreffen

Auf den sogenannten TVT machen wir Sie fit für die Konferenz!

Weitere Informationen

Fragen?

Fragen rund um die Arbeit in den Gremien? Wenden Sie sich an Ihre Gremienvorsitzenden.

Ansprechpartner*innen