Eine Konferenz als Richter*in vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)
Als eine*r von 15 Richter*innen vor dem Internationalen Gerichtshof vertreten Sie das Rechtssystem Ihres Staates. Im schriftlichen (Vor-) Verfahren – das heißt, der Konferenz-Vorbereitung – erarbeiten Sie sich die (völker-) rechtsdogmatischen Ansichten Ihres Staates in Bezug auf den Ihnen vorgelegten Sachverhalt. Welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen müssen, richtet sich nach dem Klagebegehren („wer verlangt was von wem und warum?“).
Im mündlichen (Haupt-) Verfahren – also während der Konferenz – diskutieren Sie diese Ansichten mit den übrigen Richter*innen, die wiederum die Rechtsauffassungen nur Ihres Staates vertreten, unter Beteiligung der klagenden und beklagten Partei. Als Gericht sind Sie sind dazu berufen, sämtliche von den Streitparteien aufgeworfenen Streitfragen in einer umfassenden Würdigung der in den Prozess eingebrachten Beweismittel zu beurteilen. Dabei sind Sie der allein Wahrheitsfindung verpflichtet: In einer neutralen Abwägung der von den Verfahrensbeteiligten (Klägerin und Beklagte) vorgebrachten Argumente und Beweismittel ermitteln und beurteilen Sie den vorgelegten Sachverhalt nicht etwa nach einer bestimmten politischen Agenda, sondern anhand geschriebenen und gewohnheitsrechtlich anerkannten Völkerrechts. Den so zu ermittelnden Konsens des Gerichts halten Sie zuletzt in einem Urteil fest, um über das Klagebegehren bzw. die Verteidigung der Parteien abschließend zu entscheiden.