Eine Konferenz als Richter*in vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)
Als Bevollmächtigte*r vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vertreten Sie Ihren Staat in der streitigen völkerrechtlichen Angelegenheit entweder als klagende oder beklagte Partei. Gesammelt werden beide als Streitparteien oder Verfahrensbeteiligte bezeichnet.
Mit Ihrer Klageschrift im schriftlichen (Vor-) Verfahren – das heißt, der Konferenzvorbereitung – wie auch durch Ihr Anfangs- und Schlussplädoyer in der mündlichen (Haupt-) Verhandlung – also während der Konferenz – haben die Streitparteien Gelegenheit, dem Gericht die jeweilige Rechtsauffassung ihres Staates zu erläutern und bestenfalls von ihr zu überzeugen. Auch, wenn Sie dazu die Erfolgsaussichten des Klagebegehrens (“wer verlangt was von wem und warum?”) nur für Ihre Seite argumentieren können. Dafür ist es allerdings hilfreich, sich auch mit den Gegenargumenten auseinanderzusetzen.
In der Vorbereitung sollten Sie sich auf Ihr Eingangsplädoyer konzentrieren, das der Auftakt zu den Verhandlungen vor dem IGH von MUNBW 2024 sein wird. Versuchen Sie, das Gericht von Ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen und darauf einzuwirken, welche Inhalte die Debatte im Laufe der Konferenz nehmen wird!
Die Streitparteien müssen sich im mündlichen Verfahrensgang der Befragung durch die Richter*innen gewissenhaft stellen – zugleich können Sie mittels Einbringung von Beweismitteln in das Verfahren wesentlich auf dessen Verlauf Einfluss nehmen und die Wahrheitsfindung taktisch beeinflussen.